Gewährleistung, Kundendienst
Bei Vorliegen eines Sachmangels gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Beim Verkauf von Neuwaren an Verbraucher verjähren Gewährleistungsansprüche nach zwei Jahren.
Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) verjähren Gewährleistungsansprüche für Neuwaren nach einem Jahr.
Daneben eventuell bestehende Herstellergarantien richten sich nach den vom Hersteller jeweils genannten Garantiebedingungen. Daraus resultierende Ansprüche sind gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Gesetzliche Verbraucherrechte aus Gewährleistung werden durch Garantiezusagen nicht eingeschränkt.
Unser Kundendienst steht Ihnen Montag bis Freitag von 08:30 bis 17:00 unter der Telefonnummer 08392 1646 zur Verfügung.