Abgestorbene Pflanzenteile laufend entfernen.
Eine der obersten Gärtnerregeln besagt, dass kranke oder abgestorbene Pflanzenteile möglichst zügig zu entfernen sind.
Zum einen behalten die Gewächse so ihr attraktives Aussehen, zum anderen ist dies die beste Vorbeugung gegen den Vormarsch von Schädlingen und Krankheiten.
Im Herbst räumt man obendrein abgestorbene Stauden und Sommerblumen ab. Eine Ausnahme bilden Arten mit schöner Wintersilhouette, die nicht matschig werden. Dazu zählen die Samenstände von Fetthenne (Sedum telephium), Brandkraut (Phlomis) und Sonnenhut (Rudbeckia) sowie deren vieler Gräser, beispielsweise Chinaschilf (Miscanthus) und Lampenputzergras (Pennisetum alopecuroides).
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